Gesetzliche Rentenversicherung kündigen – Besteht dazu die Möglichkeit?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist nur für bestimmte Personenkreise möglich.
Die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist nur für bestimmte Personenkreise möglich.

Die gesetzliche Rentenversicherung dient dazu, dass eine Absicherung für eine Person im höheren Alter vorhanden ist. Diese Art der Rentenversicherung ist vom jeweiligen Staat aus organisiert und soll auch als Vorsorge älterer Menschen dienen, wenn sich im hohen Alter gesundheitliche Risiken ergeben.

Durch Krisen in der Finanzwelt kann allerdings das System für die Rente auch in Deutschland betroffen sein, sodass sich häufig gesetzlich rentenversicherte Personen wünschen, aus dieser Versicherung auszutreten. Ob dies überhaupt möglich ist, wie dies funktionieren kann und was generell dabei beachtet werden sollte, wenn Sie darüber nachdenken Ihre gesetzlichen Rentenversicherung zu kündigen, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Was ist eine gesetzliche Rentenversicherung?

Eine gesetzliche Rentenversicherung gehört zu der Kategorie der Sozialversicherungen. Sie basiert auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Dies bedeutet hinsichtlich der Versicherung, dass ein Versicherungsnehmer auch auf die Leistungsabgabe der anderen Kunden angewiesen ist und somit eine gegenseitige Unterstützung stattfindet. Sozusagen wird gemeinsam in einen „Topf“ eingezahlt, aus welchem sich die Beträge im Nachhinein für die einzelnen Personen ergeben.

Gut zu wissen: Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben den einzelnen Beiträgen von dem Umlageverfahren und dem Kapitaldeckungsverfahren abhängig.

Zu den Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung zählen das Alter, eine verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod. Letztes wird häufig auch Hinterbliebenenrente genannt und soll somit die Familie bei einem Todesfall absichern. Auch die medizinische Versorgung und Rehabilitation einer Krankheit soll durch die Versicherung abgedeckt sein.

Ist eine Kündigung für die gesetzliche Rentenversicherung möglich?

Eine gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen ist nicht so einfach möglich, wie es beispielsweise bei einer privaten Rentenversicherung und deren Kündigung der Fall ist. Auch von einem Rückkaufswert kann hier nicht gesprochen werden. Dennoch denken viele Menschen darüber nach, aus Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung auszutreten, da die hohen Beträge und die sinkenden Rentenansprüche für sie ein erheblicher Nachteil sind.

Eine Kündigung für die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbstständige möglich.
Eine Kündigung für die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbstständige möglich.

Jeder Angestellter führt monatlich von seinem Bruttogehalt einen nicht allzu geringen Prozentanteil an die gesetzliche Rentenversicherung ab.

Da ist der Gedanke, diesen Betrag in die private Rentenversicherung zu investieren, häufiger vorhanden und dafür die gesetzliche Rentenversicherung kündigen zu können.

Daher stellt sich meist für viele Angestellte die Frage, ob es überhaupt möglich ist, eine Kündigung der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen. Generell ist dies nicht der Fall, da es sich dabei um eine Pflichtversicherung handelt und jeder Arbeitnehmer Beiträge leisten muss, unabhängig davon, wie hoch das Gehalt ist. Bei einem sozialversicherungspflichtigen Beruf ist daher ein Austritt nicht möglich.

Gibt es Alternativen zur Kündigung, um aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszutreten?

Auch wenn Sie nicht ohne weiteres die gesetzliche Rentenversicherung kündigen können, gibt es für einen bestimmten Personenkreis Alternativen, die einen Austritt aus dieser Versicherungsart möglich machen.

So sind Selbständige und Freiberufler von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen.

Sollten Sie sich selbständig machen, ist es wichtig, dass Sie daran denken, gemäß der Frist von drei Monaten, den Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einzureichen.

Der Geschäftsführer oder auch der Vorstand eines Unternehmens sind zudem ebenfalls von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen. Bei Beamten ist dies auch der Fall. Verbeamtete Personen erhalten vom Staat aus eine Pension, dabei sind die Dienstjahre entscheidend sowie auch die Position. Diese bestimmten die Höhe der staatlichen Pension.

Daher besteht für Personen, welche gern aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten möchten, die Möglichkeit den Weg in die Selbstständigkeit zu wählen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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