Rentenversicherung beleihen – Worauf zu achten ist

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sie können die Rente beleihen, sollte sich aber vorher ausreichend informieren.
Sie können die Rente beleihen, sollte sich aber vorher ausreichend informieren.

Personen, die für die Zukunft und insbesondere für die Zeit der Rente durch eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung vorgesorgt haben, haben mehrere Optionen, in finanziell schwierigen Situationen auf diese Ansparung zurückzugreifen. Eine Absicherung durch eine Altersvorsorge ist gegenwärtig ungenutztes Kapital. Sinn und Zweck einer Renten- sowie Lebensversicherung ist es, dass die Ansparung erst im Ruhestand zugutekommen soll.

Im Verlauf des Lebens können auch ungeahnte finanzielle Schwierigkeiten auftreten. Wenn Sie dann weder die eigene private Rentenversicherung kündigen, noch verkaufen möchten, steht Ihnen  die Alternative zu Verfügung, dass Sie die Rentenversicherung beleihen können.

Der folgende Ratgeber klärt Sie darüber auf, wie eine Beleihung der Rentenversicherung möglich ist und worauf generell zu achten ist, wenn Sie den Wunsch hegen, Ihre Rente zu beleihen.

Die Rentenversicherung beleihen: Wie funktioniert es?

Unabhängig davon, ob Sie eine fondsgebundene oder private Rentenversicherung beleihen möchten, dies ist genauso möglich, wie eine Lebensversicherung zu beleihen. Hierbei werden die beiden Versicherungsarten nicht differenziert. Bei einer Beleihung sind die Arten sogar eher gleichgestellt.

Es gibt Unternehmen, welche auf Versicherungsdarlehen spezialisiert sind. Diese hängen allerdings eng mit dem Rückkaufswert der Rentenversicherung zusammen. Je höher dieser Wert ist, desto wahrscheinlicher wird ein Darlehen gewährt werden.

Beim Beleihen der Rentenversicherung ist es wichtig, dass die Police von einem Unternehmen stammt, welche dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zugehörig ist. Ebenfalls ist die Bedingung, dass für die Rentenversicherungspolice bisher nicht mehrere Abtretungsgläubiger eingetragen sind. Auch sollte sie nicht mehr als betriebliche Altersvorsorge dienen.

Was muss beim Beleihen der Rentenversicherung beachtet werden?

Um die Rentenversicherung beleihen zu können, sollte mit der Versicherungsgesellschaft Rücksprache gehalten werden.
Um die Rentenversicherung beleihen zu können, sollte mit der Versicherungsgesellschaft Rücksprache gehalten werden.

Um zumindest für einen kurzen Zeitraum etwas Kapital zu erhalten, bietet es sich an, die Rentenversicherung zu beleihen. Das Prinzip funktioniert so, dass die bisher eingezahlten Beiträge als Darlehen fungieren und die Versicherungspolice als Sicherheit dient.

Bei einer Beleihung der Rentenversicherung muss darauf geachtet werden, dass zwar der Versicherungsschutz meist unangetastet bleibt, dennoch eine Veränderung hinsichtlich der Zinsen möglich ist. Dies kann Auswirkung auf die Auszahlung der Rentenversicherung haben.

Gut zu wissen: Gerade bei den Zinssätzen ist es wichtig zu beachten, dass diese sich beim Versicherer, inklusive der anfallenden Gebühren, mit einem üblichen Ratenkredit ähneln können.

Angebote zur Beleihung der Rentenversicherung sollten überprüft werden

Wenn Sie sich entscheiden eine Riester-Rentenversicherung zu beleihen oder eine klassische Rentenversicherung, Sie allerdings die Zinssätze des Versicherer nicht  vorteilhaft für das beleihen des Kapitals finden, dann besteht die Option sich nach einem Zweitmarkanbieter zu erkundigen.

Hierbei sollten Sie allerdings mehrere Angebote vergleichen und sich zudem genau über die Anbieter informieren. Seien Sie bedacht darauf, dass es ein seröses Angebot ist, für welches Sie sich entscheiden. Diesbezüglich können Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren, um zu überprüfen, inwiefern das Unternehmen Erfahrung hat beim Thema Rentenversicherung beleihen. Auch ausreichend Kapital sollte bei der Gesellschaft vorhanden sein.

Grundlegend sollte bei allen kapitalbildenden Versicherungen, so auch Lebensversicherungen, die Möglichkeit bestehen diese zu beleihen.

Schon gewusst? Der Rückkaufswert kann je nach Versicherung eine Mindestsumme aufweisen, die nicht zu unterschreiten ist.

Daher ist es empfehlenswert sich vorher ausreichend zu informieren und bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu erkundigen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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