Rentenversicherung kündigen: Was müssen Sie beachten?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Kündigungsfrist bei der Rentenversicherung – Wichtige Informationen

Private Rentenversicherung: Welche Kündigungsfrist ist bei der Auflösung des Vertrages zu beachten?
Private Rentenversicherung: Welche Kündigungsfrist ist bei der Auflösung des Vertrages zu beachten?

Laut dem Rentenversicherungsbericht, der jährlich von der Bundesregierung veröffentlicht wird, lag die gesetzliche Rente zum 1. Juli 2016 für Männer durchschnittlich bei 1.051 Euro (West) bzw. 1.126 Euro (Ost). Frauen müssen im Durchschnitt mit sehr viel weniger Geld rechnen. Bei ihnen lag die Rente bei 613 Euro (West) bzw. 888 Euro (Ost).

Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen nicht mehr ausreicht. Umso wichtiger wird die private Vorsorge. Bei vielen verschiedenen Anbietern können Personen eine private Rentenversicherung abschließen.

Was geschieht jedoch, wenn sich einige Zeit nach Vertragsabschluss herausstellt, dass es bessere Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt oder dass die Art der Versicherung nicht mehr zum Lebensplan passt? Lassen sich private Rentenversicherungen einfach kündigen? Welche Kündigungsfrist bei der Rentenversicherung zu beachten und was bei der Kündigung im Allgemeinen wichtig ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Private Rentenversicherung: Wann ist eine Kündigung möglich?

Mit einer privaten Versicherung, die der Altersvorsorge dient, können Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern. Unter Umständen kann es jedoch dazu kommen, dass Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können. Auch wer eine bessere Form der Altersvorsorge gefunden hat, fragt sich oftmals, ob er seine private Rentenversicherung kündigen kann.

Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, hierbei ist jedoch einiges zu beachten. Versicherungsnehmer sollten berücksichtigen, dass die Kündigungsfrist für eine Rentenversicherung in der Regel ein bis drei Monate beträgt. Die genaue Dauer können Sie Ihren Vertragsunterlagen über die private Rentenversicherung entnehmen.

Bei vielen Versicherern ist die Kündigung der privaten Rentenversicherung außerdem nur zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Das ist auch bei den Kündigungsfristen einiger anderer Versicherungen zu beachten.

Riester-Rente kündigen: Welche Frist ist hierbei zu beachten?

Im Gegensatz zur Rürup-Rechte können Sie die staatlich geförderte Riester-Rente in der Regel kündigen. Die Kündigungsfrist für diese Rentenversicherung ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen, liegt jedoch in der Regel auch bei ein bis drei Monaten. Sie sollten jedoch beachten, dass bei einer Kündigung die Rückforderung der Zuschüsse droht.

Alternativen zur Kündigung der Versicherung

Auch wenn Sie die Kündigungsfrist der Rentenversicherung beachten: Dies geht oft mit einem Verlust einher.
Auch wenn Sie die Kündigungsfrist der Rentenversicherung beachten: Dies geht oft mit einem Verlust einher.

Wenn Sie die Kündigungsfrist der privaten Rentenversicherung einhalten, können Sie den Vertrag über die Altersvorsorge zwar in der Regel kündigen, allerdings ist dies in den meisten Fällen – wie auch bei einer Lebensversicherung – mit finanziellen Einbußen verbunden.

Das liegt daran, dass Versicherungsnehmer, wenn sie die private Rentenversicherung kündigen, nicht die gezahlten Beiträge zurückerhalten.

Anstatt dessen erhält er bei einer Kündigung den Rückkaufswert. Dieser ist vor allem in den ersten Jahren, nachdem die Rentenversicherung abgeschlossen wurde, relativ gering.

Dies kann damit begründet werden, dass die Abschluss- und Einrichtungskosten für die private Rentenversicherung, die im Regelfall durch die Beiträge abgedeckt werden, nun in einem Rutsch bezahlt werden müssen und diese dementsprechend die Auszahlungssumme mindern.

Anstatt unter Einhaltung der Kündigungsfrist die Rentenversicherung zu kündigen, sollten Betroffene zunächst die folgenden Alternativen in Betracht ziehen:

  • Die Versicherung beitragsfrei stellen: Können Sie die Beiträge für die private Rentenversicherung kurzfristig nicht zahlen, möchten den Vertrag jedoch nicht kündigen, können Sie eine Beitragsfreistellung beantragen. Über einen festgelegten Zeitraum müssen Sie dann keine Beiträge für die Rentenversicherung zahlen. Dies wirkt sich natürlich negativ auf die Höhe der privaten Rente aus.
  • Wechsel der privaten Rentenversicherung: Unter Umständen ist der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen möglich. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass je nach Einzelfall mit einer hohen Abschlussgebühr zu rechnen ist.
  • Die private Rentenversicherung verkaufen: Auf dem sogenannten Zweitmarkt lässt sich unter Umständen ein höherer Rückkaufswert erzielen.
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Rentenversicherung kündigen: Was müssen Sie beachten?
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

2 Gedanken zu „Rentenversicherung kündigen: Was müssen Sie beachten?

  1. Wiegand

    Guten Tag,

    kann man eine Rentenversicherung vorzeitig und vor allen Dingen TEILWEISE kündigen.

    Danke!

    Herzliche Grüße
    J Wiegand

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo Wiegand,

      die Bedingungen der Kündigung sollten im Versicherungsvertrag benannt sein. Sehen Sie sich die Police genau an. Bei Fragen sollten Sie sich an einen Versicherungsberater oder einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

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